Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Gemäß § 3 III des Gesetzes sind wir verpflichtet, unsere Kontaktdaten um die Erreichbarkeit im elektronischen
Rechtsverkehr zu ergänzen. Dies tun wir, indem wir in unseren Kontaktdaten diesen Hinweis angeben:

Wir sind im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs über das Behördenpostfach „Lippische
Landeskirche“ zu erreichen.
Die Lippische Landeskirche führt auf ihrer Website ein verbindliches Verzeichnis der über das besondere elektronische
Behördenpostfach der Landeskirche erreichbaren juristischen Personen.

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