Jede 3. Frau und jeder 6. Mann erlebt in seinem / ihren Leben einmal
sexuelle Gewalt.
Hier finden Sie Hilfe, wenn jemand sie belästigt.
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
Vertrauensperson der Kirchengemeinde Bad Meinberg
Die Lippische Landeskirche hat ein Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Die Kirchengemeinden Horn und Bad Meinberg haben beschlossen, sich diesem Konzept anzuschließen. Hierfür wurden von den Kirchenvorständen Vertrauenspersonen benannt, die als erreichbare und ansprechbare Personen vor Ort fungieren.
Sexualisierte Gewalt fängt nicht erst bei einem tätlichen sexuellen Übergriff an. Auch ständige verbale oder unauffällige körperliche Übergriffe sind sexualisierte Gewalt und dienen häufig der Vorbereitung des sexuellen Übergriffs. Täter/innen erschleichen sich das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und setzen diese nach erfolgtem Übergriff mit perfiden Behauptungen und Lügen unter Druck, um das Geschehene geheim und die Betroffenen verfügbar zu halten.
Aus dem Geflecht aus missbrauchtem Vertrauen, nach außen positivem Täter-Opfer-Verhältnis, Angst und Verstörung der Kinder und Jugendlichen ist es für die Betroffenen sehr schwer, um Hilfe zu „rufen“ und gehört zu werden. Im Durchschnitt werden betroffene Kinder und Jugendliche erst nach dem siebenten „Hilferuf“ ernstgenommen. Hier muss die Gesellschaft sensibler werden und genauer hinhören.
Wenn Betroffene den Mut und die Kraft aufbringen, muss jemand ansprechbar sein, der auf solche Meldungen vorbereitet ist und kompetente Hilfe vermitteln kann.
Das ist die Aufgabe der Vertrauenspersonen der Kirchengemeinden.Es können sich aber nicht nur Betroffene melden, sondern auch Menschen, die den Verdacht hegen, dass ein junger Mensch aus ihrem Umfeld Opfer sexueller Gewalt geworden sein könnte.
Für die Kirchengemeinde Bad Meinberg wurde Rainer Holste benannt. Rainer Holste ist unter der Telefonnummer 05234 91 96 72 erreichbar.
(aus dem Gemeindebrief Ausgabe 4/2020)