Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist!
Kinder werden nicht erst zu Menschen, sie sind es schon.
Ja! Sie sind Menschen, keine Puppen.
Man kann ihren Verstand ansprechen, sie antworten uns;
Sprechen wir zu ihren Herzen, fühlen sie uns.
Diese Konzeption dient unserem Wunsch, unsere Arbeit Eltern, dem Träger und anderen Institutionen darzustellen.
Gleichzeitig dient die Konzeptionserarbeitung im Team dazu, die tägliche pädagogische Arbeit intensiv zu reflektieren, zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verändern.
Der gesetzliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsvertrag
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
- Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes - SGB VIII -
§ 1 (Fn 5)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
(1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf
heilpädagogische Einrichtungen.
(2) Das Gesetz gilt für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.3
(3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für
die Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012
(BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden Fassung (SGB VIII) unmittelbar.
(4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; §§ 5 und 23
bleiben unberührt.
§ 2 (Fn 6)
Allgemeine Grundsätze
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine
Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und
bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in
den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der
Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert
sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.
§ 3 (Fn 3)
Aufgaben und Ziele
(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und
Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben
der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den
Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und
Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren
erzieherische Entscheidungen zu achten.
Wir haben die gesetzlichen Vorgaben und die in der Bildungsvereinbarung zwischen der freien Wohlfahrtspflege und dem Land NRW enthaltenen Grundsätze bei der Erstellung dieser Konzeption einbezogen und berücksichtig.
Inhalte der Bildungsvereinbarung sind:
- Soziale Kompetenz: Empathie
- Ästhetische, gestalterische Bildung: Sinneserfahrung - Kreativität - Kunst u. Kultur
- Personale Kompetenz: Selbstständigkeit - Neugier - Ausdauer – Merkfähigkeit
- Mathematik: Mengen und Zahlen - Zählfähigkeit - Rechenfertigkeit - geometrische Formen
- Körperbewusstsein / Gesundheit: Hygiene – Gesunderhaltung
- Bewegung und Motorik: Grob- und Feinmotorik – Bewegungsfreude
- Ethik und Religion: Wertevermittlung - Bedeutung von Festen und Ritualen
- Erschließung der Lebenswelt: Lebenspraktische Fähigkeiten – Schulvorbereitung
- Naturwissenschaft, Technik, Umwelt: Bewusstsein für Natur u. Umwelt - Beschreiben - Vergleich - Bewerten - bewusstes Erleben und Verstehen
- Sprache: Sprechfreude u. Fähigkeit - Artikulation - Sprachfluss - Rhythmus - Wortschatz - Grammatik - Satzbau – Dialog
- Musik: musikalische Förderung - Differenzierung des Hörsinns
- Spiel: Selbstlernprozesse gestalten - Interaktionen - Umgang mit Regeln - Fantasie u. Kreativität – Wissen
- Methodische Kompetenz: Logisches Denken / Querdenken - Forschendes Lernen - Fantasie - Anwendung von Wissen
- Wahrnehmung: visuelle - auditive - taktile Körperwahrnehmung