Beim Aufräumen und Ordnen in unserem Archiv erlebt man oft Überraschungen , was an Dokumenten und Schriftstücken aus vorigen Jahrhunderten dort vorhanden ist, welche uns heute erstaunen lassen oder auch zum Schmunzeln anregen. Wir haben ein paar Kostproben für Sie herausgesucht.
Alles schon mal da gewesen
Der Schulfleiß - vor 200 Jahren auch schon ein Problem, obwohl es da noch keine PISA-Studie gab! Das ist schon eine harte Sache, was wir hier lesen.
Auch heute klagen wir über den Schulfleiß und die schlechten Leistungen unserer Kinder.
Damals waren die Ursachen sicher andere, aber das Klagelied das gleiche. Nur die direkten Folgen waren 1807 sicher andere als heute.
Zu den Aufgaben der damaligen Pfarrstelleninhabern gehörte auch die „Geistliche Schulaufsicht“ gemäß dem Gelöbnis, dass sie auf die Schulen der Gemeinde fleißig Acht haben, dieselben ordnungsgemäß besuchen und dahin unverändert sehen wollen, dass die Kinder zur Schule gehalten und treulich unterwiesen werden.
In exakter Handschrift mit einem verzierten großen Anfangsbuchstaben ist auf dem vergilbten „Rundschreiben“ des Fürstl. Lippischen Consistoriums (Vorläufer des Landeskirchenamtes) aus dem Jahre 1807 zu lesen:
„Da der Schulfleiß in den letzten Jahren ganz ungewöhnlich schlecht gewesen ist und es sich immer mehr ergibt, dass alle Mittel, nachlässige Eltern zur Erfüllung ihrer Pflicht, ihre Kinder zum Schulbesuch gehörig anzuhalten, bei vielen den gewünschten Zweck nicht erreichen, so sieht sich das Consistorium gedrungen, hiermit bekannt zu machen zu lasen, dass im nächsten Frühjahr alle Eltern und Brodherrn, welche die unter ihrer Aufsicht stehenden Kinder ohne gültige Gründe aus der Schule zurückhalten, am Sonntage vor dem Anfange der Sommerschule von der Kanzel genannt und dann dem Amte zur Beförderung der Bestrafung am Gehgericht angezeigt werden sollen.
Es wird daher den Predigern aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass die Fleißlisten in den Schulen mit Pünktlichkeit geführt werden, und in ihnen nicht nur, wie oft Schule gehalten worden sei, und wie oft jedes Kind gefehlt habe, sondern auch zugleich bemerkt werde, ob für das Ausbleiben irgend ein gültiger Grund angegeben worden ist. Ferner wird es ihnen zur Pflicht gemacht, kein Kind, welches die Schule nicht gehörig besucht hat, und dem es daher an den nötigen Kenntnissen fehlt, zu konfirmieren, obgleich es das 14te Jahr erreicht haben möchte und durch diese, so wie durch jede andere in den Grenzen ihres Amts liegende Maasregel, den Schulfleiß möglichst zu befördern“.
Detmold, den 14. Dezember 1807
Fürstl. Lippisches Consistorium
Dem Prediger Ehren Pleßmann Meinberg
Publicandum dem Sonntage nach dem Empfang
Werner Rulle , Georg Stritzke