Hauptmenü

Evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Bad Meinberg

Gemeindebrief 2019 2

vhzh19 1 int

Download

Fragen zur Bestattung

  • Aussegnung

    Bei einem Todesfall können sich die Angehörigen Zuhause oder im Pflegeheim in einer kleinen Feier von dem Verstorbenen verabschieden. Als Pfarrer stehen wir zu diesem Dienst gern zur Verfügung. Geläut der Glocken Nichts macht so deutlich, dass der Verstorbene zu unserer Gemeinde gehört hat, wie das Sterbeläuten am Tag darauf um 11.15 Uhr. Fünfzehn Minuten läutet die Sterbeglocke. Die Gemeinde nimmt Anteil, weiß nicht nur, da ist jemand gestorben, sondern gedenkt des Verstorbenen.

  • Trauerbesuch

    Mit den Hinterbliebenen wird ein Besuchstermin verabredet. Als Pfarrer nehmen wir uns Zeit für die Trauernden. Oft ist es hilfreich, zuerst die äußerlichen Abläufe der gottesdienstlichen Trauerfeier zu besprechen. Viel Zeit bleibt für die Besprechung der wichtigen persönlichen Ereignisse im Leben des Verstorbenen. Es geht nicht um die Vorbereitung einer oft nur peinlichen Lobrede. Im Erinnern geschieht schon so etwas wie Trauerarbeit. Wenn möglich werden ein Bibelwort für die Traueransprache und die Choräle ausgesucht.

  • Trauergottesdienst

    Die Trauerfeier ist ein Gottesdienst der Gemeinde, deswegen wird der Gottesdienst auch vom Pfarrer oder der Pfarrerin der Gemeinde gehalten. Im Mittelpunkt stehen der Abschied vom Verstorbenen und die Begleitung der Angehörigen aber auch die Verkündigung von Gottes Wort, das uns eine Hoffnung verspricht, die über den Tod hinausreicht. Uns ist bewußt, dass zwischen Lebenslauf und Verkündigung ein Balanceakt gefordert ist. Dieser Balanceakt gelingt nicht immer. Darum ist es gut, wenn der Gottesdienst eingebettet ist in Psalmen, Gebete und Choräle, die von dieser Hoffnung erzählen.

  • Gang zum Grab

    „Das letzte Geleit geben“ - eine immer noch gültige Redewendung für den Abschied. Mit den Angehörigen gehen wir die letzte Wegstrecke. Ich finde es immer tröstlich, wenn ich mit den Angehörigen nicht allein am Grab stehe, sondern die Gemeinde sich um uns versammelt hat. Auch bei dem letzten Gang werden die Glocken läuten. Alle, die die Glocken hören, können innehalten und in Gedanken den schweren Weg mit den Angehörigen mitgehen. Falls nach dem Trauergottesdienst der Sarg stehen bleibt, weil der Verstorbene eingeäschert wird, trifft man sich, wenn die Urne zurück ist, im kleinen Kreis der Familie an der Kapelle, um den letzten Weg mit Urne gemeinsam zu gehen.

  • Am Grab

    In anderen Kulturen wird der Begriff „Beerdigung“ wörtlich genommen; das Grab wird von den Angehörigen zugeschaufelt, der Verstorbene „beerdigt“. Symbolisch ist bei uns der dreimalige Erdwurf geblieben. Damit wird die Endgültigkeit des Abschieds deutlich. Was da in der Erde liegt, ist nicht der Mensch, nicht das Leben mit dem man sein Leben geteilt hat, sondern „Erde zur Erde, Asche zur Asche, Staub zum Staube!“ Hilfreich ist hier auch wieder ein feststehender Ritus, den jeder kennt, Lesung eines Psalms, ein Trostwort aus der Bibel, Vater Unser, Segen. Gleichbehandlung Als Pfarrer machen wir bei denTrauerfeiern keine Unterschiede, ob reich oder arm, bekannt oder unbekannt, große Familie oder nur einige wenige Bekannte. Es ist hilfreich, wenn da der Rahmen der Trauerfeier nicht immer neu ausgehandelt werden muss!

  • Sonntag im Gottesdienst

    Am Sonntag nach der Trauerfeier wird an den Verstorbenen noch einmal im Gottesdienst gedacht. Der Name, das erreichte Alter und der Vers der Traueransprache wird verlesen, die Abkündigung endet mit einem Gebet für die Hinterbliebenen. Es ist schön, wenn die Familie an dem Gottesdienst teilnimmt, denn so schließt sich der Kreis in der Gemeinde, der mit dem Sterbeläuten angefangen hat.

  • Wünsche an die Bestatter

    Die Bestatter stehen an der Schnittstelle zwischen Gemeinde und Angehörigen. Ihr Dienst ist sehr wichtig. Sie sind in der Regel als erste Gesprächspartner bei den Trauernden. Als Pfarrer, als Gemeinde liegt uns an einem guten Miteinander in diesem gemeinsamen schweren Dienst. Trotzdem wünschten wir uns in Zeiten des rasanten Wandels Absprachen. Auf dem Rücken der Hinterbliebenen sollten Interessenkonflikte nicht ausgetragen werden! Praktische Themen für eine Klärung gibt es genug, hier nur einige Beispiele: Sollte man wirklich die Orgelbegleitung durch Unterhaltungsmusik von der CD ersetzen? Auch die „Lieblingsmusik“ des Verstorbenen kann für die Angehörigen eine schöne und wichtige Erinnerung, im Trauergottesdienst aber völlig irritierend und unangemessen sein. Auch hier sind Bestatter nicht nur Dienstleister, sondern auch wichtige Berater. Es tut gut, wenn die Dekoration der Friedhofskapelle dem Anlass gemäß schlicht und angemessen bleibt. Eine Art „Theaterkulisse“, sie mag noch so sehr auf den Verstorbenen zugeschnitten sein, sollte vermieden werden. Umgekehrt müssen auch wir uns als Pfarrer immer in unserem Dienst hinterfragen lassen. Die Bestatter können uns auch eine Hilfe sein!