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Kindertagesstätte Arche Noah

6. Zusammenarbeit mit den Eltern

6. Zusammenarbeit mit Eltern

Grundsätze:

Damit Eltern wissen was wir tun!

Die Zusammenarbeit ist uns wichtig, um das Kind individuell in seiner Entwicklung zu unterstützen.

Damit wir effektiv und sinnvoll arbeiten können,
brauchen wir Hintergrundinformationen
und damit Einblick in die Erziehungssituationen der einzelnen Familien.
Wir möchten  Einblick in unsere pädagogische Arbeit geben,
Familien mit einbeziehen und teilhaben lassen.

 

Wir bieten an:

  • Elternbesuche in der Gruppe
  • Pädagogische Einzelgespräche
  • Regelmäßige Elternsprechtage
  • Elternabende
  • Spielnachmittage
  • Vätertage
  • Elternratstreffen
  • Gesprächsbereitschaft

Wir freuen uns über:

  • Mitwirkung, Planung und Durchführung von Aktivitäten
  • Vertrauen und Offenheit
  • Bereitschaft zum Gespräch
  • Aufgeschlossenen Elternbeirat als Bindeglied zwischen Kindergarten und Eltern
  • Anregungen, Meinungen
  • Lob und Kritik
  • Interesse an unserer Arbeit mit den Kindern

Elternmitwirkung

Eltern sind die wichtigsten Partner der Tageseinrichtungen, da diese ihre Arbeit im Auftrag der Eltern erfüllen. Durch eine gelebte Erziehungspartnerschaft können beide zur Förderung des Kindes beitragen. Das Kinderbildungsgesetz stellt deshalb bewusst den Elternwillen in den Vordergrund. Die Verantwortung bei der Erziehung der Kinder liegt weiterhin bei den Eltern. Die Erziehung sollte gemeinschaftlich von Eltern und Erzieherinnen und Erziehern wahrgenommen werden.                                                                                            

Elternmitwirkung in Gremien

Die Elternmitwirkung ist gesetzlich festlegt in §9 KiBiz. Die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung sind die Gremien, die von jeder Tageseinrichtung eingerichtet werden müssen. In diesen Gremien werden pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten besprochen. Alle Beteiligten arbeiten hier vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Eltern haben ein Anhörungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht.

Inhaltsverzeichnis Konzeption