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Evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Bad Meinberg

Vom Kirchhof zum Friedhof

Zur Enstehungsgeschichte des Meinberger Friedhofs
Mit zunehmender Einwohnerzahl des Kurortes Meinberg reichten gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Begräbnisplätze auf dem Kirchhof nicht mehr aus.

Zur Enstehungsgeschichte des Meinberger Friedhofs

Nach den Bestimmungen der neuen Bestattungsreform von 1876 sollten Beerdigungen innerhalb bebauter Ortslagen möglichst nicht mehr zugelassen werden.
Ein geeignetes Landstück für eine Neuanlage bot sich auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Pfarrkamp, dort, wo sich heute noch der Friedhof befindet: Am Müllerberg.

Die amtliche Einmessung im Mai 1887

 

Friedhofsplan von 1887

Auf dem 0,5366 Hektar großen Landstück konnten dort ab 1889 die ersten Beerdigungen stattfinden.

 

S t a t u t


des im Jahre 1889 angelegten Totenhofes der reformierten Kirchengemeinde Bad Meinberg

 

§ 1


„Die Totenhofgemeinde Meinberg fällt mit der Kirchengemeinde Meinberg zusammen. Sie besteht aus der Bauerschaft Meinberg, teilweise aus der Bauerschaft Wehren, Oberschönhagen (Dorfschaft Fissenknick), Schönemark (Wilberg) und Vahlhausen“.
In 29 weiteren Paragraphen beschloß das Presbyterium unter dem Vorsitz von Pastor Menke die Benutzungs- und Gebührenordnung des neuen Friedhofes.
Im Kirchenbuch sind im ersten Belegungsjahr 21 Bestattungen eingetragen. Darunter 5 Kinder von 0 bis 3 Jahren. Sieben Jahre später, also 1896, starb Pastor Theodor Menke nach 40jähriger Amtszeit in Meinberg im Alter von 72 Jahren. Sein Grabdenkmal ist auf unserem Friedhof noch erhalten.
Nach 20 Jahren wurde eine Anpassung der Grabkaufgebühren erforderlich:

 

In der Sitzung vom 15. Juni 1909
hat das Presbyterium einstimmig folgende Gebührentaxe für den kirchlichen Totenhof in Meinberg festgesetzt:

1.Für ein Doppelgrab : 30 Mark
2. für ein ausgemauertes Grab : 15 Mark
3. f
4. für das Setzen eines Denkmals : 10 Mark
5. für ein Kindergrab : 4 Mark
6. für eine Grabeinfassung von Stein oder Holz : 5 Mark

Diese Gebührentaxe ist vom Fürstl. Konsistorium und Staatsministerium genehmigt und durch öffentliche Bekanntmachung am 17. Oktober 1909 in Kraft getreten.
Auf dem Höhepunkt der Inflation nach dem 1. Weltkrieg im Jahre 1923 bereitete die galoppierende Geldentwertung auch dem Kirchenvorstand Schwierigkeiten, die Friedhofsgebühren kurzfristig der Preisentwicklung anzugleichen. Um nicht jede Woche den Preis für die Gräber neu festsetzen zu müssen, wurden er lt. Kirchenvorstandsbeschluss vom 25. Juni 1923 an den Roggenpreis gebunden:

Doppelgrab ausgemauert: 60.000,- Mark = ½ Ztr. Roggen
Einfachgrab : 30.000,- Mark = ¼ Ztr. Roggen
Grab eines Fremden : 50.000,- Mark = ½ Ztr. Roggen
Setzen eines Denkmals: 25.000,- Mark = ¼ Ztr. Roggen

Am Ende der Inflation kostete 1 Ei eine Million Mark.

Aus der Chronik von Pastor Kottmeyer:

 1926:

Der Friedhof ist unser Sorgenkind. Es wird aus der Gemeinde heraus viel darüber geklagt, dass er nicht so in Ordnung wäre, wie es sein müsste. Aber das ist nicht Schuld des Kirchenvorstandes, sondern der einzelnen Gemeindeglieder, die nicht mithelfen, dass der Friedhof, wenn wir ihn im Frühling fertig gemacht haben, schön ordentlich und sauber bleibt. Die Friedhofskommission muß da noch ganz anders durchgreifen. Es geht doch auf anderen ländlichen Friedhöfen, warum sollte es da bei uns nicht möglich sein. Wie oft hab ich schon in der Kirche bekannt gemacht, dass jeder etwas mithelfen muß. Ein schlecht gepflegter Friedhof ist keine Empfehlung für die Gemeinde und erst recht nicht für den Pastor, dem werden solche Mängel doch gleich in die Schuhe geschoben.

 

1938:

Unser Friedhof ist bald belegt und muß daher erweitert werden. Das kostet uns mehrere 1000 Mark. Er soll links neben dem alten erweitert werden. Der Kreisarzt hat das in Aussicht genommene Stück beanstandet. Ich glaube er versteht nicht viel davon. Das Stück ist weit und breit das geeigneteste, was sich auftreiben läßt. Wenn unser Plan nicht zur Ausführung gelangt, dann legt die Kirchengemeinde keinen neuen Friedhof an.
Wir sind finanziell am Ende unserer Kraft. Ein ganz neuer Friedhof an einer anderen Stelle des Dorfes kostet das Doppelte und Dreifache der von uns beabsichtigten Erweiterung. Dazu reichen unsere Mittel nicht. Dann mag in Zukunft die politische Gemeinde den Friedhof stellen. Ich habe das dem Vorsteher Tappe mitgeteilt, der darüber sehr erschrocken ist. Er sagt, die politische Gemeinde hat erst recht kein Geld. – Auf einmal ist der Platz passend und wunderschön. Der Kreisarzt hat keine Bedenken mehr.
Wir erweitern also den Friedhof. Rudolf Wrenger in Wehren ist die Arbeit übertragen. Sein Angebot vom 10.11.1938 beläuft sich auf 1.884,64 Mark.

 

Nach 1945

Nach Kriegsende 1945 nahm die Alliierte Militärregierung Einfluss auf Regierungs- und Verwaltungsangelegen-heiten.
Aus dem Schreiben der Lippischen Landeskirche
vom 3. 9. 1946 an alle Kirchenvorstände:

 

Betr.: Friedhofswesen
„Nach uns gewordenen amtlichen Mitteilungen besteht bei der Militärregierung die Absicht, die Verwaltungsangelegenheiten teilweise derart zu verlagern, dass eine weitere Dezentralisierung eintritt. Im Zuge dieser Verhandlungen ist auch die Friedhofsfrage zur Sprache gebracht worden, wobei angeregt worden ist, die kirchlichen Friedhöfe auf die politischen Gemeinden zu übertragen. Auch der Landtag hat sich mit der Sache beschäftigt und zur weiteren Bearbeitung einen Ausschuss eingesetzt, um zunächst auch die Kirche zu hören. Die Militärregierung erwartet unseren Bericht binnen zwei Wochen“.

Stellungnahme des Meinberger Kirchenvorstandes zum Schreiben vom 3.9.1946:
„Der hiesige Friedhof ist Eigentum unserer Kirchengemeinde und soll es auch bleiben. Als er vor einigen Jahren erweitert werden musste, haben wir der politischen Gemeinde nahegelegt, dass sie für die Anlage eines neuen Friedhofes Sorge tragen möchte. Das hat sie damals abgelehnt. Schon aus diesem Grunde sind wir nicht gewillt, ihn jetzt an sie abzutreten. Da unser Friedhof aber auch unser liebstes Kind ist, das wir mit großer Sorgfalt pflegen, würde es die Gemeinde als pietätlos empfinden, wenn wir nicht alles daransetzten, ihn auch weiter zu behalten“.

 

1949:

Aus dem Bericht der Meinberger Kirchenvisitation:
„Der Friedhof, der seinerzeit nach einem Plan des Gartendirektors Meierkamp vorbildlich angelegt worden ist, befindet sich in einem guten Zustand. Die vorgesehene gärtnerische Ausgestaltung war bisher aus geldlichen Gründen nicht möglich, ist aber festbeschlossene Sache. Hoffentlich gelingt es auch bald, mit Hilfe des Dorfes und der Badeverwaltung eine kleine Kapelle zu errichten, die den Bedürfnissen und Ansprüchen eines Badeortes entspricht. Bisher war es möglich, die erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen aus Steuern und Pachten zu decken. Ob das in den nächsten Jahren noch möglich sein wird, ist fraglich“.

 

1956:

Planung einer Friedhofskapelle
Vertreter der politischen Gemeinde, der kath. Kirchengemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde bildeten zusammen den Bauausschuß „Friedhofskapelle Bad Meinberg“, der dann alle weiteren Planungen übernahm. Zunächst sollte ein geeigneter Standort für die Halle gefunden werden. Dazu mußte das Friedhofsgelände um weitere 2 900 qm bis zur Schulstraße hin erweitert werden.
Die dienstaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt.

 

Neu erbaute Friedhofshalle

Georg Stritzke