Werden Säuglinge oder Kinder getauft, so werden Taufpaten gebraucht. Einer der Taufpaten soll evangelisch sein, d.h. Gemeindeglied in einer ev.Kirchengemeinde sein.
Das Patenamt ist ein kirchliches Amt, darum können nur Gemeindeglieder zu Taufpaten berufen werden. Für Paten, die nicht in Horn wohnen, benötigen Sie eine Patenbescheinigung. Die Wohnortgemeinde Ihrer Paten stellt sie Ihnen gerne aus.
Die Paten sollen Vertrauenspersonen der Eltern sein und den Eltern helfen in Erziehungsfragen, auch in Fragen nach dem Glauben.
Werden Erwachsene getauft, so ist die Funktion der Paten eine andere. Sie sollen in der Vorbereitung auf die Taufe als Gesprächspartner für den Täufling da sein.